Die „Hängt die Grünen“-Plakate dürfen nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz hängen bleiben, solange sie mindestens 100 Meter von Grünen-Plakaten entfernt sind. Ähm was? Ich glaube ein Aufruf zur Gewalt wirkt auch mit ein bisschen Abstand.
Rechtsextreme Partei III. Weg: Gericht verbietet Hass-Plakate gegen Grüne
@orkanoezdemir @MunibAgha Das ist abscheulich, lieber Orkan. Aber lass die Plakate hängen. Sie sagen alles darüber, wer in unserem Land keine Macht über andere bekommen darf. Viel Erfolg für dich und uns am Sonntag!
Wie ihr wisst, setzen wir uns gegen Plakatvandalismus und Fake-Plakate ein, ganz gleich welche Partei betroffen ist. Wir finden, dass jede Partei die Chance haben muss, sich im Straßenbild den Wählern präsentieren zu können. Macht das nicht. Sagt es auch euren Freunden. (2/2).
Wegen ihrer Plakate mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« steht die rechtsextreme Splitterpartei »III. Weg« massiv in der Kritik. Nun hat das Landgericht München I dazu eine Entscheidung getroffen. Es untersagte der Partei den Slogan öffentlich zu verwenden.
HaHaHa Was machen denn die Sachsen mit dem Ostbeauftragten? Die halten Plakate in den Händen!
Der „III. Weg“ druckt nicht nur Grünen-Mordaufrufe auf Wahlplakate. Er steht auch mit Brandanschlägen & Bombendrohungen in Verbindung - und wird deshalb vom VS beobachtet. Aber die Plakate sind laut Gericht ok, solange 100-Meter-Abstand eingehalten wird?!
Die hetzerischen Plakate des III. Wegs dürfen bleiben, wenn sie mehr als 100m von den Grünen entfernt sind? Weil die 100 Meter den Mordaufruf besser machen oder wie?
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Chemnitz, Plakate mit einer unverhohlenen Aufforderung zum Mord im Wahlkampf in Sachsen zu belassen ist nach #Halle und #Hanau absolut verantwortungslos. Die Begründung ist ebenso absurd wie das Urteil selbst.
Wieso stehen auf Wochenmärkten, Supermarktparkplätzen, vor Schulen, Unis und Theatern, im Baumarkt und Apotheken keine Menschen, die ein Impfangebot machen? Warum gibt es keine Plakate u Postkarten mit QR Codes, um Termine auszumachen?
Zum Mord an Grünen aufrufen ist voll okay? Ja! Sagt zumindest das Verwaltungsgericht Chemnitz. Die Plakate des III. Wegs dürfen hängen bleiben. Immerhin: Sie müssen 100m Abstand zu denen der Grünen haben. Da fühlt man sich doch gleich sicherer. /ironieoff
Wenn auf einmal Plakate auftauchen auf denen steht „Hängt Armin Laschet“ oder „Hängt Olaf Scholz“, was wäre dann?
Die Partei Der III. Weg darf ihre Hängt die Grünen-Plakate weiter aufhängen. Allerdings nur unter der Auflage, dass diese 100 Meter entfernt von den Wahlplakaten der Grünen angebracht werden. Auch die weiteren gerichtlichen Auflagen irritieren:
In Deutschland dürfen im Jahr 2021 Rechtsextreme Parteien Plakate aufhängen, auf denen »Hängt die Grünen« steht. Das ist so fürchterlich, man kann es nicht oft genug betonen.
Ja, die Meinungsfreiheit geht sehr weit. Ja, der Dritte Weg hat das Parteienprivileg, solange er nicht durch Urteil des @BVerfG verboten wurde. Aber nein: Niemand darf Plakate mit Mordaufrufen aufhängen. #Zwickau #VGChemnitz
Die Stadt will nun gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen, um die Plakate zu verbieten. Die Zwickauer Oberbürgermeisterin nannte die Plakate undemokratisch und unverantwortlich.
die plakate hängen in der regel ja sehr weit oben. hätte sehr gerne gesehen, wie das möpschen sich da hochhangelt.
2/. Das damit Menschen gefährdet werden, ist den Richtern aber sicherlich bewusst. Nur zählt, ein Menschenleben in Chemnitz nichts? Chemnitz hat entschieden: Hängt die Grünen-Plakate des III. Weg dürfen bleiben, um das kommunikative Anliegen der Neonazis nicht zu gefährden.
1/. DAS IST IM OSTDEUTSCHLAND! Man kann festhalten, das Verwaltungsgericht in Chemnitz stärkt die Rechte von Nazis. Plakate die zum Aufruf Menschen zu hängen, im GRÜNEN ist erlaubt, solange die Plakate 100 Meter Abstand zu Grünen Plakaten halten.
Die Beiträge von @sixtus sind eine Herausforderung für die intellektuelle Geduldsamkeit. „Hier könnte ein Nazi hängen.“ war eine Reaktion auf „Wir hängen nicht nur Plakate!“ von Die Rechte. „Nazis töten.“ war eine Reaktion auf rechtsterroristische Morde.
Juristischer Streit um rechtsextreme Wahlplakate in Zwickau geht weiter. Die Stadt will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz anfechten und erreichen, dass die Plakate mit dem Aufruf Hängt die Grünen! entfernt werden.
Plakate mit der Aufschrift Hängt Nazis wären in Sachsen sicher ausgrenzend und diskriminierend.
#Zwickau legt Beschwerde gegen Entscheidung ein. OBin Arndt: „Inhaltlich macht es für uns keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hängen. Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!
Da wacht man eines Tages in einem Land auf, in dem (Möchtegern-)Nazis Plakate aufhängen, auf denen sie dazu anregen, Menschen aufzuhängen, und Ordnungskräfte sehen da keinen Grund einzuschreiten. Und ich wäre gern in der Lage, das süffisant zu kommentieren.
Verwaltungsgericht Chemnitz: „Hängt die Grünen“-Plakate des rechtsextremen „III. Wegs“ dürfen in Zwickau hängen bleiben, wenn sie mindestens 100 Meter Abstand zu Grünen-Plakaten haben. Für ein Verbot dieses Aufrufs zur Gewalt, müsste man schon 1 Pimmel auf die Plakate sprühen.
Der III. Weg darf gerichtlich bestätigt weiterhin plakate mit der Spruch hängt die grünen aufhängen. Aber die sachliche Feststellung Nazis töten. ist verboten. Genau mein Humor.
Auch wenn ich das 2mal lese: Es bleibt ein Skandal - auch der Justiz. Bundestagswahl in Sachsen: »Hängt die Grünen«-Plakate dürfen bleiben - DER SPIEGEL
@cem_oezdemir Ich verstehe nicht, was daran so schwer war, sich von einem rassistischen Zitat Frieden wird es erst geben, wenn die Araber ihre Kinder mehr lieben, als sie uns hassen zu distanzieren & entschuldigen?! Ja und diese Plakate sind genauso abscheulich
Heißt übersetzt das man jetzt extra viele Plakate für die Grünen aufhängen muss, damit das Ergebnis sinnvoll wird?
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einem Eilantrag der Neonazi-Partei „Der III. Weg“ stattgegeben. Die „Hängt die Grünen“-Plakate dürfen bleiben, es muss aber ein Abstand von 100 Metern zu Plakaten der Grünen eingehalten werden.
Die „Hängt die Grünen“-Plakate dürfen nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz hängen bleiben, solange sie mindestens 100 Meter von Grünen-Plakaten entfernt sind. Ähm was? Ich glaube ein Aufruf zur Gewalt wirkt auch mit ein bisschen Abstand.